Verpackungsgesetz auch für Künstler:innen von Bedeutung

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Künstler:innen, die Werke, Postkarten oder Kataloge an Käufer:innen versenden sind lizenzpflichtig!

Nach dem seit 1. Juli 2022 geltenden Verpackungsgesetz unterliegen auch Solo-Selbständige und Freuberufler:innen der sogenannten Systembeteiligungspflicht. Künstler:innen, die Kunstwerke, POstkarten oder Kataloge versenden, benötigen ab sofort eine Lizenz. 

Die kostenlose Registrierung ist auf dieser Website möglich.

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier

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