Mitgliederversammlung 2020

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Am Dienstag, 3.11.2020, 19 Uhr findetet die diesjährige Mitgliederversammlung des BBK Bonn, Rhein-Sieg e.V. statt.

Wir treffen uns im Künstlerforum Bonn, Hochstadenring 22-24, 53119 Bonn. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit online an der Versammlung teilzunehmen.

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen der globalen pandemischen Lage ist es uns unmöglich, die Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung im Künstlerforum Bonn abzuhalten. Ein persönliches Treffen im Künstlerforum Bonn findet nicht statt.

Die Mitgliederversammlung findet dennoch statt jedoch ausschließlich als Online-Versammlung. Die erforderlichen Informationen sind euch bereits per Mail oder Post zugegangen.

Alle Informationen rund um die Mitgliederversammlung findet ihr in Eurer Einladung, die inzwischen jedem Mitglied zugegangen sein muss. Wer noch keine Einladung erhalten hat, möge sich bitte beim Vorstand Zwecks Aktualisierung der Kontaktdaten melden.

Weitere Informationen:

Die Online-Mitgliederversammlung findet auf Grundlage des Gesetzes vom 27.03.2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) statt. Dieses erlaubt die Durchführung von Online-Mitgliederversammlungen auch dann, wenn dieses nicht explizit in der Satzung vorgesehen ist.

Eine formelle Briefwahl wird nicht angeboten.

Wer an der Versammlung weder vor Ort noch online teilnehmen kann, der kann mit einer schriftlichen Vollmacht sein Stimmrecht an eine Vertrauensperson übertragen. Die schriftliche Vollmach ist zu Versammlung mitzubringen. Wer eine Stimmrechtsvertretung online ausübst, möge bitte seine Vollmacht rechtzeit vor Versammlung an den Vorstand weiterleiten.

Das Gesetz vom 27.03.2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) erlaubt zudem die Stimmabgabe ohne Anwesenheit. Jedes Mitglied kann somit, nach Erhalt der Einladung und der Tagesordnung zu der nächsten Mitgliederversammlung, seine Stimme zu jedem Tagesordnungspunkt durch eigenhändig unterzeichnetes Schreiben vor der Versammlung in Vorhinein abgeben. Die Stimmabgabe wird sodann während der nächsten Mitgliederversammlung, für die die Stimmabgabe bestimmt ist, verwendet.

Wir weisen jedoch daruf hin, das mitunter die Kandidatinnen erst auf der Versammlung ihre Kandidatur bekannt geben und bei diesem Verfahren keine Berücksichtigung finden können.

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